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Unser vorrangiges Ziel ist es, eine effektive Schnittstelle zwischen den Fachabteilungen und der IT zu schaffen. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, eine solide und zukunftsorientierte Basis für ihre Digitalisierungsinitiativen zu etablieren. Mit unserem fundierten Wissen und der Expertise im IT-Projekt- und Change Management sichern wir den nachhaltigen Erfolg Ihrer digitalen Transformation. Unsere Dienstleistung „Projektmanager on demand“ stellt sicher, dass jedes Projekt mit höchster Professionalität und Zielorientierung geführt wird.

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Häufig gestellte Fragen

Das KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz) ist ein wegweisendes Gesetz in Deutschland, das während der COVID-19-Pandemie verabschiedet wurde, um die digitale Transformation und die Modernisierung der Krankenhäuser im Land voranzutreiben. Es wurde eingeführt, um die Gesundheitseinrichtungen in Zeiten erhöhter Belastung durch die Pandemie zu stärken und ihnen dabei zu helfen, effektiver auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu reagieren.

Das KHZG zielt darauf ab, die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zu verbessern, damit sie effizienter arbeiten können und eine bessere Versorgung der Patienten gewährleisten können. Die wichtigsten Aspekte des KHZG sind:

  • Förderung der Digitalisierung: Das Gesetz stellt finanzielle Mittel bereit, um Krankenhäuser bei der Implementierung digitaler Technologien zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die Einführung von elektronischen Patientenakten, die Telemedizin und die Vernetzung medizinischer Geräte.
  • Stärkung der Notfallkapazitäten: Angesichts der Herausforderungen durch die Pandemie wird ein besonderer Fokus auf die Stärkung der Notfallkapazitäten in den Krankenhäusern gelegt. Dies umfasst die Schaffung zusätzlicher Intensivbetten, die Anschaffung von medizinischer Ausrüstung und die Verbesserung der Infrastruktur, um auf mögliche zukünftige Krisen besser vorbereitet zu sein.
  • Verbesserung der Versorgungssicherheit: Durch Investitionen in die Modernisierung der Krankenhausstrukturen soll die langfristige Versorgungssicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden. Dies umfasst Maßnahmen zur Optimierung von Arbeitsabläufen, zur Steigerung der Effizienz und zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung.

Ursprünglich wurde das KHZG bis Ende 2022 bewilligt, um den Krankenhäusern schnellstmöglich Unterstützung zukommen zu lassen. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des KHZG, falls dies als erforderlich erachtet wird, um die Ziele des Gesetzes vollständig zu erreichen und sicherzustellen, dass die Krankenhäuser weiterhin angemessen ausgestattet sind, um den Gesundheitsbedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Bei der Umsetzung dieser Ziele stehen wir Ihnen gerne mit unserer Beratung und Expertise zur Seite, um Sie bei der Digitalisierung und Modernisierung Ihrer Krankenhauseinrichtungen bestmöglich zu unterstützen.

Gemäß dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sind verschiedene Maßnahmen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen förderfähig, um die Modernisierung und Effizienzsteigerung in Krankenhäusern voranzutreiben. Insbesondere im Kontext von LIT Health, einer führenden Plattform für digitale Lösungen im Gesundheitswesen, bieten sich vielfältige Fördermöglichkeiten. Hier sind einige förderfähige Maßnahmen und Voraussetzungen:

  • Einführung von elektronischen Patientenakten (ePA): Die Implementierung einer elektronischen Patientenakte, die alle relevanten medizinischen Informationen eines Patienten digital erfasst und bereitstellt, ist förderfähig. Voraussetzung ist, dass die ePA den gesetzlichen Anforderungen entspricht und interoperabel ist.
  • Telemedizinische Anwendungen: Die Einrichtung von telemedizinischen Anwendungen, die die Fernüberwachung von Patienten ermöglichen oder die Telekonsultation zwischen Ärzten und Patienten unterstützen, kann gefördert werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Anwendungen den Datenschutzbestimmungen entsprechen und eine sichere Kommunikation gewährleisten.
  • Modernisierung der IT-Infrastruktur: Die Investition in eine moderne IT-Infrastruktur, einschließlich der Anschaffung und Aktualisierung von Hard- und Software, ist förderfähig. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Infrastruktur den Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität entspricht.
  • Schulung und Qualifizierung des Personals: Die Schulung und Qualifizierung des medizinischen Personals im Umgang mit digitalen Technologien kann ebenfalls gefördert werden. Hierbei ist wichtig, dass Schulungsmaßnahmen einen nachhaltigen Kompetenzaufbau ermöglichen und auf die spezifischen Bedürfnisse der Mitarbeiter zugeschnitten sind.
  • Projektmanagement und Beratungsdienstleistungen: Kosten für Projektmanagement und externe Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Digitalisierungsvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig sein. Es ist jedoch erforderlich, dass die Dienstleister über entsprechende Expertise im Gesundheitswesen und im Bereich der Digitalisierung verfügen.

 

Generell ist zu beachten, dass für die Förderung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, darunter eine plausible Darstellung des Digitalisierungsvorhabens sowie eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung. Zudem müssen die Maßnahmen den Anforderungen des KHZG und ggf. weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen entsprechen. In Zusammenarbeit mit LIT Health und unter Berücksichtigung unserer Expertise können wir Sie bei der Konzeption, Umsetzung und Beantragung von förderfähigen Digitalisierungsprojekten unterstützen.

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